Das ensemble-netzwerk, ein Zusammenschluss von Theatermacher*innen fordert die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen und die der künstlerischen Mitarbeiter*innen an Deutschen Theatern:
"Und zwar dauerhaft und rechtlich verlässlich. Wir wollen Gerechtigkeit in den Theatern: Zwischen den Hierarchien, zwischen den Sparten, innerhalb der Ensembles, zwischen angestellten und freiberuflichen Künstler*innen. Dafür haben sich hunderte von Theatermacherinnen zu dem gemeinnützigen Verein ensemble-netzwerk e.V. zusammengeschlossen. Wir reden über Gagen und Leitungsstile. Wir tauschen Macht gegen Verantwortung. Wir arbeiten nicht unter Menschen, wir arbeiten mit Menschen."
www.ensemble-netzwerk.de
Es geht darum, zunächst Verbesserungen des NV-Bühne in vier Bereichen umzusetzen: Geld, Zeit, Teilhabe und Respekt. Während alle übrigen Theater-Mitarbeiterinnen an der allgemeinen Lohnentwicklung angemessen beteiligt werden, seien die Gehälter der Kolleginnen, die dem Normalvertrag Bühne unterliegen, massiv gesunken. Dies gelte auch für die Honorare der freischaffenden Künstler*innen. Die Initiative hat dafür Ziele3000 formuliert. Hier gehts zum Download.
Etymologisch ist die Bezeichnung Honorar ("Vergütung") von dem lateinischen Wort honōrārium abgeleitet, das "Anerkennung für geleistete Dienste, Ehrensold, Belohnung" bedeutet.
Entlehnt dem lateinischen Verb honōrāre ‘ehren, auszeichnen, belohnen’ (zu lat. honōs, honor, s. oben) wurden ‘angesehene Einwohner’ als Honoratioren bezeichnet. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde aus den "Angesehensten eines Ortes" schließlich die honōrātiōrēs ‘die (durch ein hohes Amt) mehr als andere Geehrten’, der zu lat. honōrātus Part.adj. ‘geehrt, angesehen’ (von honōrāre ‘ehren’) gebildet sind. honorig wurde dementsprechend als Äquivalent zu ‘ehrenhaft, anständig, freigebig, großzügig’ verwendet. (Quelle: dwds.de/wb/Honorar)
Ein angemessenes Honorar für die geleistete Tätigkeit im künstlerischen Arbeitsfeld ist dementsprechend nicht nur Grundlage der Garantie eines Rechtes auf "gerechte und befriedigende Entlohnung" (Menschenrechtscharta Art. 23, Absatz 3), sondern ebenso fundamental als entsprechende Anerkennung der Arbeit künstlerisch Tätiger zu verstehen.
Auftraggebende sollten daher vor der Beauftragung von Personen eine Kalkulation der entstehenden Kosten entlang der realen Bedingungen dieses Auftragsverhältnisses vornehmen und dabei bedenken
- dass eine Person mit diesem Honorar ihren Lebensunterhalt bestreitet (hier wäre es angemessen zu kalkulieren, ob dies im Nebenerwerb oder im Vollerwerb geschieht)
- dass auch die Anerkennung des der Arbeit bemessenen Wertes durch ein Honorar bestimmt wird.
Auf der Webseite mus.er.me.ku werden Fragen rund um die Honorarkultur des Feldes diskutiert. Dazu gehören auch Vergütungspraktiken für Praktikant*innen und die vielen Umwege, die leider immer wieder an Bezahlungen vorbeiführen. Hier ein Einblick:
Verfassen von Texten (z.B. Ausstellungstexte, Texte für digitale Medien und Printmedien)
Hausforschung und –dokumentation
Familienforschung
Archivrecherchen
Bild-/Filmrecherchen
Kunst- und Antiquitätentaxierung
Praktische Tätigkeiten
Zum Beispiel:
Text- und Bildredaktion
Honorarzone 2: 40 bis 60 Euro/Stunde
Praktische Tätigkeiten
Zum Beispiel:
Literaturrecherchen
Lektorat
Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte
Inventarisierung von Kulturgütern
Archiv- und Depotbetreuung
Honorarzone 3: Pauschalen
Einfache Standardführungen(1), Dauer 1,5 Stunden: 80 bis 100 Euro. Zuzüglich einmalig Konzeptionskosten nach Honorarzone 1.
Spezialführungen(2), Dauer 2 Stunden: 200 bis 700 Euro. Zuzüglich ggfs. Zusatzkosten bei gewünschter Weiterverwertung des Führungskonzeptes durch den Auftraggeber.
Wissenschaftliche Fachvorträge, Dauer 1 bis 1,5 Stunden: 200 bis 250 Euro. Zuzüglich Fahrt- und Übernachtungskosten und ggfs. Kosten für Forschung nach Honorarzone 1.
(1) Regelmäßig und wiederholt durchgeführte Führungen in Museen und Ausstellungen oder regelmäßig durchgeführte touristische Stadtspaziergänge. (2) Einmalig im Kundenauftrag durchgeführte stadthistorische und kulturgeschichtliche Führungen außerhalb von Museen und Ausstellungen. Sofern der Auftraggeber das inhaltliche Führungskonzept oder Teile der Ausarbeitung miterwerben will, z.B. zur Veröffentlichung oder sonstigen weiteren Verwendung, fallen Zusatzkosten an.