Künstlerisch selbständig & keine KSK-Möglichkeit? Genossenschaftsmitglied werden!
Quelle: niedersachsen.dgb.de/termine/++co++ae023a44-8e31-11ec-86ad-001a4a160123
"Ungleich auf vielen Ebenen. Was braucht es für einen Equal Pay für alle Frauen?"
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Termin :09.03.2022, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Veranstalter:
Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Nds.,
DGB-Bezirk Nds – Bremen – Sachsen-Anhalt, SoVD, ver.di Niedersachsen-Bremen
smart-eg.de
Die Genossenschaft "Smart" aus Berlin ist eine faszinierende Form des Zusammenschlusses von selbständig Tätigen aller Branchen, die sich damit eine Anstellung durch ihre Einnahmen als Selbständige ermöglichen - und das heißt, dass sie auch in alle beruflichen Sozialversicherungssysteme (inkl. der Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) aufgenommen sind. Als Künstler*in, die nicht in den Katalog der Berufsgruppen der KSK aufgenommen werden kann (z.B. als Kurator*in oder Kulturvermittler*in) ist dies ein Weg, in der Selbständigkeit eine anstellungsähnliche Absicherung zu erhalten.
Wichtig: Für KSK-Mitglieder ist die Absicherung über die KSK + eigene (Unfall-, Rechtschutz-, Arbeitslosen, ...)Versicherungen günstiger, da bei der Anstellung über "Smart" die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% gezahlt werden müssen (der Arbeitgeber-Anteil muss selbst erwirtschaftet werden). Als KSK-Versicherte werden 50% der Beiträge bezuschusst. Nur die zusätzlichen Versicherungen sind vollständig zu zahlen.
Wie das genau funktioniert? Hier die Selbstbeschreibung von "Smart" (smart-eg.de):
Smart – die Genossenschaft
Die SMartDe eG ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das auf Solidarität und den Prinzipien der Sozialwirtschaft beruht.
Die Genossenschaft folgt dem Prinzip der Shared Company, indem sich alle Mitglieder die Kosten für das gemeinschaftliche Unternehmen durch die Verwaltung der administrativen und wirtschaftlichen Leistungen innerhalb der Genossenschaft teilen.
Innerhalb von Smart können Mitglieder ihre berufliche Tätigkeit abwickeln. Smart ist für die Mitglieder Arbeitgeber und bietet den bestmöglichen administrativen, sozialen und rechtlichen Schutz. Die angestellten Mitglieder erhalten Zugang zu administrativen Dienstleistungen (Rechnungsstellung, Mahnwesen, Budgetverwaltung), Beratung und Begleitung, Versicherungsleistungen (Haftpflichtversicherung und eine Zahlungsgarantie bei Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen) sowie Zugang zu einem umfassenden Sozialversicherungsschutz im Rahmen einer Anstellung bei der Genossenschaft.
Mit Smart profitierst Du von der sozialen Absicherung einer Anstellung.
Mitglied bei Smart zu werden bedeutet auch, einer Gemeinschaft von mehr als 100.000 Mitgliedern in acht europäischen Ländern beizutreten: Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweden und den Niederlanden.
Für wen?
Smart ist eine Genossenschaft für Personen, die eigene Dienstleistungen anbieten, für deren Ausübung keine Zulassung erforderlich ist (der Verkauf von Waren ist derzeit noch nicht möglich).
Du hast schon regelmäßige Aufträge und suchst Unterstützung bei administrativen Aspekten?
Mit Smart als Arbeitgeber kannst Du schwankende Einnahmen verstetigen: am Ende jeden Monats bekommst Du basierend auf Deinen von Dir eingeworbenen Aufträgen ein regelmäßiges, gemitteltes Gehalt sowie Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung; Lohnsteuer wird abgeführt, und Du zahlst auch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Deine Aufträge decken also alle Lohnnebenkosten ab.
Du willst einen Auftrag wahrnehmen, hast aber keine Steuernummer?
Wenn Du nur nebenher unregelmäßig tätig sein willst, musst Du keine eigene Steuernummer beantragen, wenn die Genossenschaft als Dein Arbeitgeber die Rechnungen in Deinem Namen stellt. Deine Einnahmen kannst Du dann im Rahmen einer Anstellung ausgezahlt bekommen (auch über einen Mini-Job).
Du hast ein Projekt mit anderen Leuten vor?
Die Rechtsform der Genossenschaft kann auch für Projekte mit mehreren beteiligten Personen genutzt werden. Schreibt uns eine E-Mail an info (at) smart-de.org, wenn Ihr dazu Fragen habt.
Häufig gestellte Fragen
Services & Kosten
Abwicklung von Aufträgen
Smart überprüft jeden eingehenden Auftrag auf bestimmte Merkmale: Mindestlohn, Vertrauenswürdigkeit des Kunden und ob die Leistung von Smart in Rechnung gestellt werden darf. Die Genossenschaft ist Rechnungsstellerin und Empfängerin der Zahlung.
Anstellung über die Genossenschaft
Mitglieder der Genossenschaft sind – basierend auf ihren durchschnittlichen Einnahmen – bei der Genossenschaft angestellt. Dabei werden von den Aufträgen alle Lohnnebenkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) gedeckt: alle Sozialabgaben (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Lohnsteuer werden von der Genossenschaft einbehalten und abgeführt. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden.
Genaue Voraussetzungen und Kosten
Häufig gestellte Fragen
Mitglied werden
1. Komm zu einer unserer Info-Sessions. Derzeit finden alle Info-Sessions online als Live-Stream statt. Auf der Info-Session werden die Grundzüge der Services von Smart vorgestellt. Du kannst an der Info-Session nicht teilnehmen? Kontaktiere uns via E-Mail: info (at) smart-de.org.
2. Mache nach der Info-Session einen persönlichen Beratungstermin aus und werde Mitglied durch den Erwerb mindestens eines Genossenschaftsanteils.
Für Kund*innen
Was bedeutet es, ein Smart-Auftragsformular und eine Rechnung von Smart zu erhalten?
Für Sie als Auftraggeber*in ändert sich wenig. Die Details zu dem Auftrag verhandeln Sie direkt mit der ausführenden Person. Nachdem Sie den Auftrag über das Smart-Auftragsformular mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, erhalten Sie eine Rechnung nicht mehr von der beauftragten Person, sondern von der Genossenschaft. Auf der Rechnung ist der Name des Mitglieds vermerkt und es können auch zusätzliche Informationen, die Sie für Ihre Buchhaltung benötigen, hinzugefügt werden. Diese zusätzlichen Informationen müssen in dem Smart-Auftragsformular vermerkt werden.
Rechnungen von der Genossenschaft werden nach dem deutschen UStG gestellt. Das Zahlungsziel ist 14 Tage.
Wenn Mitglieder Aufträge über Smart abwickeln, sind sie bei Smart angestellt. Dadurch haben sie eine bessere wirtschaftliche und soziale Absicherung und sind an Weisungen der Genossenschaft gebunden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der SMartDe eG lautet: DE302421357.
Smart ist ein vollwertiger Geschäftspartner mit der Rechtsform eingetragene Genossenschaft. Die Genossenschaft wird vom Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e. V. geprüft.
Bei weiteren Fragen können Sie uns immer gerne via info@smart-de.org kontaktieren.
Genaue Voraussetzungen und Kosten
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Anstellung bei der Genossenschaft?
Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland.
Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Anstellung) erlaubt („Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“).
Für Personen, die bislang nicht in Deutschland gesetzlich versichert waren: Mindestvertragslaufzeit vier Monate
Um im Rahmen einer Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen. Deine Aufträge müssen pro Monat im Schnitt mindestens 600 € netto betragen.
Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
Die Aufträge müssen persönlich durchgeführt werden.
Die Aufträge dürfen keiner Weisungsgebundenheit der Auftraggeber*innen und keiner Eingliederung in das Unternehmen der Auftraggeber*innen unterliegen.
Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der Genossenschaft, Aufträge zu akquirieren und diese korrekt durchzuführen.
Was sind die Kosten?
Für die Mitgliedschaft muss die Beitrittserklärung unterzeichnet werden und mindestens ein Genossenschaftsanteil für 50 € erworben werden. Als Mitglied bist Du Miteigentümer*in der Genossenschaft.
Von jedem Auftrag, der über die Genossenschaft abgewickelt wird, wird die Smart-Gebühr von derzeit 7 % (ab 2022: 9 %) der Netto-Summe des Rechnungsbetrags einbehalten. Als Mitglied von Smart bist Du Teil eines Gemeinschaftsunternehmens, welches sich die Kosten für die Verwaltung teilt. Die Smart-Gebühr ist also keine Service-Gebühr, die steuerlich abgesetzt werden kann, sondern ein Beitrag für das Funktionieren der Genossenschaft. Die Einnahmen aus der Smart-Gebühr fließen zurück in die Serviceleistungen der Genossenschaft, deren Weiterentwicklung sowie für den Ausgleich von Zahlungsausfällen. Wenn Dein Projekt nicht über Smart abgewickelt wird, fallen auch keine Kosten für Dich an.
Bei einer Anstellung müssen die Lohnnebenkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) über Deine Aufträge gedeckt werden.
Die Lohnnebenkosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
Sozialabgaben: Gesetzliche Krankenversicherung (insgesamt 14,6 % plus Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (insgesamt 3,05 – 3,4 %), Rentenversicherung (insgesamt 18,6 %), Arbeitslosenversicherung (insgesamt 2,4 %), zusätzliche Arbeitgeber-Kosten (variabel)
Lohnsteuer: progressiv je nach Einkommen