21.2.22 | Deutscher Kulturrat positioniert sich zum Entwurf der „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“

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Ein großer Teil der Kulturschaffenden sind als Solo-Selbständige tätig. Künstler*innen gehören gemeinsam mit Kulturwissenschaftler*innen, Kulturvermittler*innen und Journalist*innen zu dem Kreis der freiberuflich Tätigen, die meist urheberrelevante Werke schaffen und zudem über die Künstlersozialkasse versichert werden können. Der Kulturrat konstatiert, dass sich neben einzelnen Solo-Selbständigen, die sich aufgrund ihrer bereits bestehenden öffentlichen Wahrnehmung oder des Alleinstellungsmerkmals ihrer Leistungen in einer "starken Verhandlungsposition" befinden würden, in diesem Markt die meisten Solo-Selbständige in einer "schwachen Verhandlungsposition" befinden.

Es gehe darum, "das Einkommensniveau von Solo-Selbständigen im Kultur- und Medienbereich zu erhöhen und deren soziale Absicherung zu verbessern" und dass dies "nur im Zusammenwirken von Gesetzgeber, Verbänden und Gewerkschaften der Solo-Selbständigen sowie der Auftraggeber" erreicht werden könne.

Der Deutsche Kulturrat, als Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht in dem Entwurf der EU-Kommission der „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ eine Initiative für die Stärkung der Rechte Solo-Selbständiger. Der Deutsche Kulturrat hatte sich bereits am 28.05.2021 im Grundsatz positiv zu diesem Vorhaben in der Konsultation zur Initiative der Generaldirektion Wettbewerb „Collective bargainining agreements for self-employed – assessing the scope application of EU competition rules“ positioniert.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme

 

 

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