
Das bmwi (ursprünglich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - seit Bildung der Bundesregierung 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) stellt eine sehr unbürokratische Möglichkeit für freiberufliche Künstler*innen zur Verfügung, um Unterstützung bei fehlenden Aufträgen / Zahlungseingängen im 1. Quartal 2022 zu erhalten.
Herausragend ist, dass auch kurz befristete Beschäftigte der Darstellenden Künste diese Unterstützung beantragen können.
Wichtig:
- Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022
- Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 selbständig waren
- Antragstellung bis zum 30.04.2022 hier
- Die Auszahlungssumme von 4500 Euro für das 1. Quartal 2022 ist ein Vorschuss. Mitte des Jahres 2022 muss eine Abrechnung vorgelegt werden, die nachweist, dass der Umsatz in diesem Quartal zu einem Referenzzeitraum im Jahr 2021 oder auch 2019 um 60 % zurückgegangen ist. Sollten doch mehr Einnahmen generiert worden sein, wäre der Vorschuss anteilig zurückzuzahlen. Falls nicht, darf das Geld als Einnahme behalten werden.
- Die erhaltene Summe ist eine Betriebseinnahme --> das heißt: diese Summe muss versteuert werden!
Folgende berechtigte Gruppen können die Neustarthilfe 2022 beantragen:
- Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften (Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die persönlich und unbeschränkt haften. Personengesellschaften können zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein)
- Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
- Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
- Genossenschaften sowie
- Sonderfall: kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.
