"In Autor:innenkreisen erwähnt man hier und da, dass man vom literarischen Schreiben nicht leben kann, über Andeutungen geht es jedoch meist nicht hinaus; die für die Selbstermächtigung als imaginäres Kollektiv oder als individuelles Subjekt der Arbeit so wichtige Frage nach Einnahmequellen bleibt unausgesprochen. Hängt das damit zusammen, dass die Frage nach der eigenen Person so eng mit der Frage nach der Arbeit, genauer: nach entlohnter Tätigkeit zusammenhängt? Und eigentlich sieht man sich als Schriftsteller:in? – Liest man die vorliegenden Beiträge, wird klar: Die Arbeit, mit der Autor:innen ihr Brot verdienen, wovon sie leben, ist nicht zwingend diejenige, mit der sie sich identifizieren."
Die Künstlerin Branka Čolić veröffentlichte vom 27. März bis zum 26. April 2021 täglich ein Video auf ihrem YouTube-Kanal brankart zu Fragen nach dem Selbstverständnis und zur Selbstoptimierung als Künstler*in. Die Arbeit "Gib dem Affen Zucker" wurde im Rahmen des 26. Videokunst Förderpreis Bremen im gak Bremen gezeigt. Čolić präsentiert neben dem Videoblog eine Arbeit im Innen- und Außenraum.
"Ausgehend von den täglich zur Selbstliebe und Achtsamkeit mahnenden Teebeutel-Weisheiten, wie sie etwa die Marke Yogi-Tee anbietet, präsentiert Čolić Sinnsprüche der etwas anderen Art – im Spannungsverhältnis zwischen Notwendigkeit und Kommerzialisierung von Self-Care und Arbeitsmoral." (gak Bremen)
Was passiert, wenn Rahmenbedingungen öffentlich werden? Wie können Vermittlungswege zwischen der realen Praxis und strukturellen Settings aussehen? Da Absagen ein notwendiger Teil von Bewerbungsprozessen sind, wäre zu fragen, wie ein produktiver Umgang mit diesen Mitteilungen aussehen kann. Die meisten Förderprogramme sind darauf ausgelegt, die Prozesse allein mit den "Ausgewählten" weiterzugehen und die "Abgelehnten" nicht weiter mit einzubeziehen. Ein verantwortlicher Umgang jedoch mit Einreichungen müsste den Zeitumfang für diesen Prozess so kalkulieren, dass nicht nur eine Jurybegründung für die Zusagen formuliert werden, sondern ebenso für die Absagen. Denn solange nur positive beschiedene Einreichungen begründet werden, können diejenigen Personen, die für diese Ausschreibung abgelehnt werden, keine Orientierung erhalten wie sie in Zukunft zu einer Zusage gelangen können. Wir fordern konstruktive Absagen und einen wertschätzenden Umgang mit eingereichten Bewerbungen. So viel Zeit muss sein.
Im Rahmen der ersten peripherie publikation extremely dissatisfying interviewt Jasmin Meinold die Künstlerin Beatrice Moumdjian zu ihren Erfahrungen und Umgangswegen mit Absagen. Als "nie endende Bewerbungsphase" stellt sich dabei die Frage, inwieweit sich die Tätigkeit von Künstler*innen von einem Normalarbeitsverhältnis unterscheidet. Dies mache deutlich, "wie sehr die eigene Arbeit abhängig ist von der ständigen Bewertung anderer, z.T. noch bevor sie überhaupt entstanden ist", so Jasmin Meinold. Wie kann eine Künstler*in damit umgehen, wenn ein Projektvorschlag, eine Arbeit, abgelehnt wird? Oder vielmehr: wie kann eine strukturelle Grundlage geschaffen werden, damit diese Entscheidung nicht mehr bei den Künstler*innen allein liegt, sondern institutionell in Ausschreibungsprozessen mitgedacht wird?
Das ensemble-netzwerk, ein Zusammenschluss von Theatermacher*innen fordert die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen und die der künstlerischen Mitarbeiter*innen an Deutschen Theatern:
"Und zwar dauerhaft und rechtlich verlässlich. Wir wollen Gerechtigkeit in den Theatern: Zwischen den Hierarchien, zwischen den Sparten, innerhalb der Ensembles, zwischen angestellten und freiberuflichen Künstler*innen. Dafür haben sich hunderte von Theatermacherinnen zu dem gemeinnützigen Verein ensemble-netzwerk e.V. zusammengeschlossen. Wir reden über Gagen und Leitungsstile. Wir tauschen Macht gegen Verantwortung. Wir arbeiten nicht unter Menschen, wir arbeiten mit Menschen."
www.ensemble-netzwerk.de
Es geht darum, zunächst Verbesserungen des NV-Bühne in vier Bereichen umzusetzen: Geld, Zeit, Teilhabe und Respekt. Während alle übrigen Theater-Mitarbeiterinnen an der allgemeinen Lohnentwicklung angemessen beteiligt werden, seien die Gehälter der Kolleginnen, die dem Normalvertrag Bühne unterliegen, massiv gesunken. Dies gelte auch für die Honorare der freischaffenden Künstler*innen. Die Initiative hat dafür Ziele3000 formuliert. Hier gehts zum Download.
An Deutschen Theatern gilt der Normalvertrag Bühne (NV-Bühne), der auf die meisten Beschäftigten angewandt wird. Bereits die Namensgebung wirkt interessant, da sie zu suggerieren scheint, dass es hier mit rechten Dingen zugehen möge. "Normal" ist allerdings nicht, dass in diesem Tarifvertrag grundlegende Arbeitsgesetze unterwandert werden und dass der Arbeitsalltag der Beschäftigten, die die ungeschriebenen und geschriebenen Gesetzen dieses Ortes praktizieren, die Grenzen dieser Arbeitnehmer*innenrechte stets weiter ausdehnt und verfestigt. Ein Quiz auf der Seite www.nvbuehne.de, die Sebastian Zarzutzki erstellt hat, um auf die prekären Umstände an Deutschen Theatern hinzuweisen, lässt aufmerken.
Das Ensemblenetzwerk hat eine "Fairness-Charta" zum NV-Bühne herausgegeben, um den "fairen Umgang der Theaterleitung mit den künstlerischen Beschäftigten" zu unterstützen. In den einleitenden Worten heißt es: "Vorgeschlagen werden Regelungen, die den Tarifvertrag NV-Bühne ergänzen bzw. zugunsten der künstlerischen Mitarbeiter erweitern. Sie sollen im Dialog mit den Betroffenen nach und nach ergänzt werden. Es ist absehbar, dass es für die verschiedenen Berufsgruppen und Gewerke Sonderregelungen geben wird. Gespräche mit den jeweiligen Netzwerken einerseits, mit Leitung & Ensemblevertretern interessierter Theater werden geführt."
"Aktuelle Vorwürfe über Machtmissbrauch und rassistische Vorfälle, aber auch die Debatten um Ausfallhonorare oder Nicht-Verlängerungen in der Corona-Zeit boten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder Anlass zu interner wie öffentlicher Kritik am deutschen Theaterbetrieb. Dabei mangelt es keineswegs an Veränderungsvorschlägen und Initiativen.
In der Kulturstadt Berlin besteht durch die große Zahl sehr unterschiedlich organisierter Bühnen ein hohes Erfahrungswissen zu Organisationsformen und Arbeitsmodellen. Zahlreiche Künstler*innen und Backstage-Arbeiter*innen interessieren sich für strukturelle Fragen und engagieren sich für Veränderung. Darüber hinaus leisten die kulturpolitischen Verbände und Zusammenschlüsse bereits bemerkenswerte Arbeit, was die Ausarbeitung von Strukturanalysen des Theater- betriebs wie auch Maßnahmen zu seiner Verbesserung betrifft. Somit liegt eine Bandbreite an diversen Positions- und Forderungspapieren sowie innerbetrieblichem Know-How für eine diskriminierungskritische Arbeitspraxis vor.
Zur Umsetzung dieser Vorschläge und Forderungen bedarf es nun der Adressierung konkreter Zuständigkeitsebenen sowie eines möglichst breiten Prozesses der Konsensfindung mit allen Beteiligten.
Das Berliner Modellprojekt FAIRSTAGE setzt hier an, um die bestehenden Überlegungen effektiv und nachhaltig aufzugreifen und eine Umsetzung in der spezifischen Berliner Situation zu ermöglichen. In der ersten Projektphase im Sommer 2021 arbeiteten erstmalig institutionell geförderte Bühnen, konzeptgeförderte Ankerinstitutionen der freien Szene sowie Vertreter*innen von Verbänden, Initiativen und zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen in einem Beteiligungsverfahren zusammen an der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, der Handlungsempfehlungen klar an die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche adressiert.
Die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs basiert auf Publikationen und Positionspapieren aller beteiligten Strukturen sowie auf gezielten Expert*innen-Interviews. Welche Problemstellen wurden von den Akteur*innen bereits identifiziert und welche Lösungsvorschläge wurden dafür entwickelt? Gibt es Interessen, die sich überschneiden, und wo bestehen Widersprüche?
Um präzise wirken zu können, ist das Projekt zunächst ausschließlich auf institutionell geförderte Strukturen im Bereich Sprechtheater ausgerichtet. Erkenntnisse aus dem Prozess sollen jedoch so ausgewertet werden, dass sie zeitnah als Grundlage für Überlegungen in anderen Bereichen, Sparten und Förderformen genutzt werden können. Zum Abschluss der ersten Projektphase im September 2021 wird daher eine gemeinsame Fortsetzung des Projekts als erweiterte Beteiligungs- und Informationsplattform geprüft."
Ein Honorar bedeutet, einen Stundensatz für die geleistete Arbeit festzulegen. Das fällt den meisten Menschen schwer. Doch als arbeitende Personen befinden wir uns bei dieser Frage eigentlich besonders nah bei uns selbst - bei unseren uns umgebenden Lebensbedingungen, die Geld kosten und fordern, dass wir ein bestimmtes Einkommen für den für uns gewünschten Lebensraum erreichen können.
Als Maßstab für ein Minimum eines monatlichen Einkommens können folgende Zahlen dienen:
Der aktuelle Bafög-Höchstsatz liegt bei monatlich 861 Euro (jährlich 10.332 Euro) und das einkommenssteuerliche Existenzminimum wird bei 832 Euro (jährlich 9.984 Euro) festgesetzt. Der Regelsatz für Alleinstehende für den Empfang von Hartz IV beträgt 449 Euro + Wohngeld.
Bei der Honorarkalkulation gilt es zudem, empfohlene Honoraruntergrenzen der jeweiligen Berufsgruppen als Maßstab zu nehmen - zum Einen um diese Grenzen nicht zu unterwandern und ihre Wirksamkeit als Grenzlinien für faire Bezahlung nicht zu schwächen. Zum anderen sind diese Honorarsätze eine Zusammensetzung unterschiedlicher Faktoren, die die definierte Summe bestimmen. Ein Honorar beinhaltet nicht nur die eigene Absicherung, sondern auch die beruflichen Werbungskosten und Krankheitszeiten sowie mögliche Auftragspausen.
Einen guten Überblick über die Komplexität, aber auch die Möglichkeit, das eigene Honorar entlang der eigenen Bedingungen zu berechnen, gibt dieser Stundensatzkalkulator
Etymologisch ist die Bezeichnung Honorar ("Vergütung") von dem lateinischen Wort honōrārium abgeleitet, das "Anerkennung für geleistete Dienste, Ehrensold, Belohnung" bedeutet.
Entlehnt dem lateinischen Verb honōrāre ‘ehren, auszeichnen, belohnen’ (zu lat. honōs, honor, s. oben) wurden ‘angesehene Einwohner’ als Honoratioren bezeichnet. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde aus den "Angesehensten eines Ortes" schließlich die honōrātiōrēs ‘die (durch ein hohes Amt) mehr als andere Geehrten’, der zu lat. honōrātus Part.adj. ‘geehrt, angesehen’ (von honōrāre ‘ehren’) gebildet sind. honorig wurde dementsprechend als Äquivalent zu ‘ehrenhaft, anständig, freigebig, großzügig’ verwendet. (Quelle: dwds.de/wb/Honorar)
Ein angemessenes Honorar für die geleistete Tätigkeit im künstlerischen Arbeitsfeld ist dementsprechend nicht nur Grundlage der Garantie eines Rechtes auf "gerechte und befriedigende Entlohnung" (Menschenrechtscharta Art. 23, Absatz 3), sondern ebenso fundamental als entsprechende Anerkennung der Arbeit künstlerisch Tätiger zu verstehen.
Auftraggebende sollten daher vor der Beauftragung von Personen eine Kalkulation der entstehenden Kosten entlang der realen Bedingungen dieses Auftragsverhältnisses vornehmen und dabei bedenken
- dass eine Person mit diesem Honorar ihren Lebensunterhalt bestreitet (hier wäre es angemessen zu kalkulieren, ob dies im Nebenerwerb oder im Vollerwerb geschieht)
- dass auch die Anerkennung des der Arbeit bemessenen Wertes durch ein Honorar bestimmt wird.
Auf der Webseite mus.er.me.ku werden Fragen rund um die Honorarkultur des Feldes diskutiert. Dazu gehören auch Vergütungspraktiken für Praktikant*innen und die vielen Umwege, die leider immer wieder an Bezahlungen vorbeiführen. Hier ein Einblick:
Verfassen von Texten (z.B. Ausstellungstexte, Texte für digitale Medien und Printmedien)
Hausforschung und –dokumentation
Familienforschung
Archivrecherchen
Bild-/Filmrecherchen
Kunst- und Antiquitätentaxierung
Praktische Tätigkeiten
Zum Beispiel:
Text- und Bildredaktion
Honorarzone 2: 40 bis 60 Euro/Stunde
Praktische Tätigkeiten
Zum Beispiel:
Literaturrecherchen
Lektorat
Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte
Inventarisierung von Kulturgütern
Archiv- und Depotbetreuung
Honorarzone 3: Pauschalen
Einfache Standardführungen(1), Dauer 1,5 Stunden: 80 bis 100 Euro. Zuzüglich einmalig Konzeptionskosten nach Honorarzone 1.
Spezialführungen(2), Dauer 2 Stunden: 200 bis 700 Euro. Zuzüglich ggfs. Zusatzkosten bei gewünschter Weiterverwertung des Führungskonzeptes durch den Auftraggeber.
Wissenschaftliche Fachvorträge, Dauer 1 bis 1,5 Stunden: 200 bis 250 Euro. Zuzüglich Fahrt- und Übernachtungskosten und ggfs. Kosten für Forschung nach Honorarzone 1.
(1) Regelmäßig und wiederholt durchgeführte Führungen in Museen und Ausstellungen oder regelmäßig durchgeführte touristische Stadtspaziergänge. (2) Einmalig im Kundenauftrag durchgeführte stadthistorische und kulturgeschichtliche Führungen außerhalb von Museen und Ausstellungen. Sofern der Auftraggeber das inhaltliche Führungskonzept oder Teile der Ausarbeitung miterwerben will, z.B. zur Veröffentlichung oder sonstigen weiteren Verwendung, fallen Zusatzkosten an.
Die Bundesrepublik Deutschland unterliegt dem Selbstauftrag, die Menschenrechte einzuhalten und zu schützen. Die Charta der Menschenrechte beschreibt in Artikel 23 und 24 detailliert und zugleich pragmatisch das Recht des Menschen auf Arbeit. Das Recht auf eine Arbeit, die durch die freie Berufswahl und gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen gekennzeichnet ist, und die garantiert, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erhalten.
Diese "gerechte und befriedigende Entlohnung" (Art. 23, Absatz 3) ist dadurch gekennzeichnet, dass er arbeitenden Personen und damit verbundenen Familienmitgliedern eine der "menschlichen würde entsprechende Existenz sichert", die zusätzlich durch "andere soziale Schutzmaßnahmen" ergänzt werden solle. Arbeitende Menschen dürfen sich zudem zur Vertretung ihrer Interessen zu Gewerkschaften zusammenschließen und für ihre Rechte eintreten.
Darüber hinaus ist das Recht auf Erholung und Freizeit in Artikel 24 definiert: es gilt, eine "vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub" einzuhalten.
Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Das ideelle, genrespezifische Korpus ist als Umfangsbeschreibung der Normgrößen (z.B. in der Literatur, der Bildenden Kunst oder der Musik) eine definierte Einheit, die durch die Autorisierung von Personen(-gruppen) ihre Bezugsgrößen repliziert, verstetigt und auf Überlieferung veranlagt. Ursprünglich findet sich diese Verwendung des Wortes Kanon für die heiligen Schriften religiöser Gemeinschaften.
Über die querschnittshafte und begrenzte Sammlung von Produkten hinaus, die materiell verfügbar sind (als verfügbare schriftliche, dokumentierte Werke), ist ein Deutungskanon als Interpretationsgrundlage und Lesart für die Richtung des Blicks als Maßgabe definiert. Diese entsprechen sozialen Normen, Werten und Deutungsvorschlägen für den bereitgestellten Materialkorpus.
Der Kanon als Resultat eines kulturell geprägten Auswahlprozesses, an dem autorisierte Personen beteiligt sind, definiert also soziale und politische Grenzlinien eines Korpus, der sich als sedimenthafter Bodensatz ablagert und zur Grundlage alles Weiterwachsenden wird. Als Bezugsgröße und Raumgrenze ist das Kanonische das zeitlich gewachsene Konstrukt einer Richtschnur, die uns ein Bezugsrahmen ist, wenn wir uns innerhalb unseres Systems bewegen. Erst ein Kanon als definierte Maßgabe einer Grundlage und ihrer Deutungsradien ermöglicht die Fest-Stellung eines Wissens, die Überprüfung des Erlernten und die Anwendung von Regularien. Identitätsstiftende Normen und Werte produzieren damit in radialer Formung ihre Selbstlegitimität und Abgrenzung.
peripherie zeigt künstlerische Positionen zu den Fragen der Rahmenbedingungen ihrer eigenen Arbeit im Feld künstlerischer Praxis. Die netzartige Verwobenheit von Erfahrungswissen, das durch Verbindungslinien und wiederkehrende Element Orientierung schafft und Selbstverortung befragt, kann womöglich eine lebendig sich wandelnde und windende stetige Neuformation einer Diskursgrundlage werden, die den Dialog mit strukturell Verantwortlichen anfragt.
peripherie will schambehaftete Themen als praktische Notwendigkeiten selbständig tätiger Künstler*innen sichtbar machen und sich gegenseitig zu ermächtigen, indem Erfahrungen und vermeintliche mitteilbar werden - als ästhetische Arbeitspraxis, die ihren lebendigen corpus kenntlich macht und die Bedingungen für ebenso veränderlich hält.
Das bmwi (ursprünglich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - seit Bildung der Bundesregierung 2021: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) stellt eine sehr unbürokratische Möglichkeit für freiberufliche Künstler*innen zur Verfügung, um Unterstützung bei fehlenden Aufträgen / Zahlungseingängen im 1. Quartal 2022 zu erhalten. Herausragend ist, dass auch kurz befristete Beschäftigte der Darstellenden Künste diese Unterstützung beantragen können.
Wichtig:
Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022
Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 selbständig waren
Die Auszahlungssumme von 4500 Euro für das 1. Quartal 2022 ist ein Vorschuss. Mitte des Jahres 2022 muss eine Abrechnung vorgelegt werden, die nachweist, dass der Umsatz in diesem Quartal zu einem Referenzzeitraum im Jahr 2021 oder auch 2019 um 60 % zurückgegangen ist. Sollten doch mehr Einnahmen generiert worden sein, wäre der Vorschuss anteilig zurückzuzahlen. Falls nicht, darf das Geld als Einnahme behalten werden.
Die erhaltene Summe ist eine Betriebseinnahme --> das heißt: diese Summe muss versteuert werden!
Folgende berechtigte Gruppen können die Neustarthilfe 2022 beantragen:
Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften (Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die persönlich und unbeschränkt haften. Personengesellschaften können zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein)
Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
Genossenschaften sowie
Sonderfall: kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.
• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und Kommunen
• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz
• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets
Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende Künstler:innen sein. Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!
Mit solidarischen Grüßen, Eure Initiative Ausstellungsvergütung"
Und ein Blick in unser Nachbarland zeigt: auch Österreich treibt die Frage nach einer angemessenen Bezahlung in der Bildenden Kunst um. Die Initiative "Pay the Artist now!" hat umfassende Publikationen zu fairen Honorarsätzen im Jahr 2022 herausgegeben.
"(Bildende) Künstler:innen hören oft, die Gelegenheit ihre künstlerische Arbeit zu zeigen, sei Lohn genug. Diese Einstellung ist so weit verbreitet, dass viele sich immer noch scheuen, ein Honorar zu verlangen, oder sich mit sehr geringen Beträgen zufriedengeben. Neben Ausstellungen sind für bildende Künstler:innen – teils orts- oder anlassbezogene – geförderte Projekte wichtig. Manche Projektförderungen schließen jedoch die Abrechnung von Honoraren für die Fördernehmer:innen explizit aus. Die Förderungen können nur für Produktionskosten verwendet werden, nicht aber für die eigene Arbeit und damit nicht für den Lebensunterhalt. Auch in Ausstellungshäusern und bei Festivals sind innerhalb von Produktionsbudgets regelmäßig sehr geringe bis gar keine Künstler:innenhonorare vorgesehen."
Aus den FAQs des Leitfadens: igbildendekunst.at/wp-content/uploads/2022/01/fairebezahlung_bildendekunst_03_frequently-asked-questions.pdf