März 7, 2022

Repost: Online-Termin zu EqualPay von der Friedrich-Ebert-Stiftung

Quelle: niedersachsen.dgb.de/termine/++co++ae023a44-8e31-11ec-86ad-001a4a160123

"Ungleich auf vielen Ebenen. Was braucht es für einen Equal Pay für alle Frauen?"

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Termin:09.03.2022, 17:30 bis 19:00
Veranstalter:Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Nds., DGB-Bezirk Nds - Bremen - Sachsen-Anhalt, SoVD, ver.di Niedersachsen-BremenFrau hält Notizblock mit der Aufschrift Equal Pay

LaylaBird/iStockphoto.de

Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit zwischen Männern und Frauen hat bedauerlicherweise eine lange Tradition. Das altbekannte Problem bringt mehrere Facetten mit sich, welche insbesondere Frauen auf verschiedene Art und Weise beeinflussen.

Ein Großteil der unbezahlten Sorge- und Pflegearbeit innerhalb der Familie wird von Frauen übernommen, welches Phänomen auch als Gender Care Gap bezeichnet wird. Dieser Aufgabe können berufstätige Frauen u. a. meist nur durch die Reduzierung von Arbeitszeit gerecht werden. Welchen Einfluss hat die Care-Arbeit auf den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen?

Während interkulturelle Kompetenzen in vielen Berufen erwünscht sind, verdienen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland tendenziell weniger Geld. Dieser Zusammenhang wird, angelehnt an den Gender Pay Gap, als Migration Pay Gap bezeichnet. Weshalb sind insbesondere Frauen von diesem Gehaltsunterschied betroffen?

Ebenso besonders stark betroffen sind Frauen in Bezug auf die Altersarmut, wie der Gender Pension Gap verdeutlicht. Warum ist gerade bei Frauen das Thema der finanziellen Unabhängigkeit so wichtig und wie stark spiegelt sich der Gender Pay Gap in den Renten wider?

Zum diesjährigen Equal Pay Day möchten wir gemeinsam mit Expertinnen und Euch/Ihnen diese drei Teilaspekte der Forderung nach Equal Pay diskutieren und nach Lösungswegen suchen.

Der DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, der SoVD-Landesverband Niedersachsen, die ver.di-Frauen des Landesbezirks Niedersachsen-Bremen und das Landesbüro Niedersachsen der Friedrich-Ebert-Stiftung laden Sie/Dich herzlich zur Diskussion und zu den anschließenden Vorträgen in den einzelnen Themenräumen ein.


Programm

17:30 Begrüßung
Alina Finke, FES Niedersachsen
Sophia Michaelis, DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt
Kathrin Schrader, SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Impulsreferat
„Welche Facetten bringt der Gender Pay Gap mit sich und warum trifft diese Ungleichheit Frauen unterschiedlich?“
Aline Zucco, Hans-Böckler-Stiftung

18:15 Themenräume
1. Gender Care Gap: Warum die ungleiche Verteilung der unbezahlten Sorge- und Pflegearbeit sich auch in der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen widerspiegelt und was hier dringend verändert werden muss.
Referentin: Katrin Lange, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS)
Moderation: Sophia Michaelis, DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt

2. Migration Pay Gap: Steigt der Gender Pay Gap noch weiter durch eine Migrationsgeschichte? Wie sich die Mehrfachdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Lohnlücke widerspiegelt.
Referentin: Eva Markowsky, Sozialökonomin an der Universität Hamburg
Moderation: Lina Tran, Vorstandsvorsitzende „Generation Postmigration“

3. Gender Pension Gap: Warum die Lohnlücke die finanzielle Absicherung von Frauen gerade im Alter gefährdet.
Referentin: Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der ver.di-Bundesverwaltung
Moderation: Kathrin Schrader, SoVD-Landesverband e.V.

Gemeinsamer Abschluss
19:00 Ende


Technische Voraussetzungen

PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugriff, Audio- und Videokanal, plus aktuellem Internet-Browser (EXPLORER), Software Zoom. Steht dies nicht zur Verfügung, können Sie auch über Ihr Smartphone teilnehmen.


Anmeldung

Die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie unter: https://bit.ly/3LokLRZ. Die Zugangsdaten werden nach verbindlich erfolgter Anmeldung verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://bit.ly/3BmpT4w

Die Veranstaltung ist kostenfrei. 


Kontakt

Jennifer Burger
Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Niedersachsen
Theaterstr. 3
30159 Hannover
E-Mail: niedersachsen@fes.deEinladung_Equal-Pay-Day.pdf (PDF, 749 kB)

März 1, 2022

„Durchstarten“ Neues Förderprogramm ohne große Antragshürden (Berlin)

Quelle: kulturformen.berlin/foerdern/durchstarten

Durchstarten ermöglicht Personen, die künstlerische Projekte mit jungen Menschen leiten oder leiten wollen, aber in anderen Förderprogrammen auf Barrieren stoßen, einen Einstieg in die Kulturelle Bildung.

Durchstarten richtet sich zum Beispiel an junge Erwachsene bis 27 Jahre, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung als Antragsstellende.

Durchstarten im Überblick

  • vereinfachtes Antrags- und Abrechnungsverfahren
  • Die meisten Teilnehmenden in Deinem Projekt sind zwischen 0-27 Jahre alt
  • Die Teilnehmenden sind selbst künstlerisch aktiv
  • Du arbeitest im Projekt mit einem Partner zusammen. Zum Beispiel: eine Schule oder ein Verein
  • bis zu 1.000 € pro Person & Monat (maximal 12.000 Euro)
  • maximal 12 Monate Projektlaufzeit
  • frühester Projektbeginn: in der Regel Februar
  • Projekt-Begleitung in Coachings
     

Nächste Antragsfrist

5. April 2022 für Projekte mit Beginn ab 1. Juli 2022

Hier geht es zu unseren FAQ

Durchstarten auf Facebook

Flyer

Kontakt

Tel.: 030 3030444-42
E-Mail: info@durchstarten.berlin

Wir sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch.

Durchstarten ist ein Förderprogramm des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung in der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung.

Hier geht es zur Antragstellung.

Februar 24, 2022

Gesetzliche Unfallversicherung auch für selbständige Künstler*innen

Es gibt eine gesetzliche Unfallversicherung, die selbständig tätige Künstler*innen abschließen können. Ebenso gilt dies in manchen Fällen für GbRs oder GmbHs (für einzelne Funktionen, die nicht qua Gesetz abgesichert ist). Die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) hat hier eine vollständige Auflistung möglicher Versicherter zur Verfügung gestellt. Künstler*innen aller Sparten können hier einen Antrag stellen und sich für berufliche Unfälle während der Arbeit oder auf ihren Arbeitswegen versichern lassen.

Was ist durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert? Und brauche ich das überhaupt?

Quelle: vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/2_Was_ist_versichert/1_Arbeits-_und_Wegeunfaelle/arbeits-_und_wegeunfaelle_node.html

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder freiwillig Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.
Dazu gehören z. B. auch Unfälle

  • auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten
  • beim Betriebssport
  • bei vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.

Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen oder
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann.

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf)
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
  • in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)

Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!

Homeoffice

Versicherte Tätigkeiten im Homeoffice

Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten versichert, die mit der Handlungstendenz ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen bzw. die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Ob dies so ist, bestimmt sich nach der sog. objektivierten Handlungstendenz, also danach, ob die versicherte Person eine dem Beschäftigungsverhältnis / dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird. Tätigkeiten, die nicht mit der Handlungstendenz ausgeübt werden betrieblichen Interessen zu dienen, sind nicht versichert. Im Einzelnen:

Wege im Homeoffice

Nicht versichert sind Wege im Homeoffice mit der Handlungstendenz, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen. Fällt eine versicherte Person beispielsweise die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, so wäre dies nicht versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette sind jedoch im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie auf der Unternehmensstätte.

Wege aus dem Homeoffice zum Kindergarten und zurück

Unmittelbare Wege zu und von dem Ort, an dem Versicherte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kinder zur Betreuung fremder Obhut anvertrauen, z.B. zum Kindergarten oder zur Kita, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.

Was kostet eine gesetzliche Unfallversicherung jährlich?

Die Versicherung ist sehr günstig, insbesondere wenn der Leistungsumfang für mögliche Gefahren auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit bedacht wird, die realistischerweise eintreten können.

Versicherungssumme in €23.68840.00060.00096.000120.000
Jahresbeitrag in € für den Bereich:
Information/Kommunikation u. Medien/Werbung u. Gestaltung/Forschung
Gefahrtarifstelle 03
62 €105 €157 €250 €313 €
Jahresbeitrag in € für den Bereich:
Beratung u. Auskunft/Interessenvertretung
u. Religionsgemeinschaft
Gefahrtarifstelle 05
75 €127 €190 €303 €397 €
Jahresbeitrag in € für den Bereich:
Makelndes u. vermittelndes Unternehmen
Gefahrtarifstelle 08
97 €163 €244 €389 €487 €

Quelle: vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/2_Was_ist_versichert/1_Arbeits-_und_Wegeunfaelle/arbeits-_und_wegeunfaelle_node.html

Februar 24, 2022

Künstlerisch selbständig & keine KSK-Möglichkeit? Genossenschaftsmitglied werden!

Die Genossenschaft "Smart" aus Berlin ist eine faszinierende Form des Zusammenschlusses von selbständig Tätigen aller Branchen, die sich damit eine Anstellung durch ihre Einnahmen als Selbständige ermöglichen - und das heißt, dass sie auch in alle beruflichen Sozialversicherungssysteme (inkl. der Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) aufgenommen sind. Als Künstler*in, die nicht in den Katalog der Berufsgruppen der KSK aufgenommen werden kann (z.B. als Kurator*in oder Kulturvermittler*in) ist dies ein Weg, in der Selbständigkeit eine anstellungsähnliche Absicherung zu erhalten.

Wichtig: Für KSK-Mitglieder ist die Absicherung über die KSK + eigene (Unfall-, Rechtschutz-, Arbeitslosen, ...)Versicherungen günstiger, da bei der Anstellung über "Smart" die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% gezahlt werden müssen (der Arbeitgeber-Anteil muss selbst erwirtschaftet werden). Als KSK-Versicherte werden 50% der Beiträge bezuschusst. Nur die zusätzlichen Versicherungen sind vollständig zu zahlen.

Wie das genau funktioniert? Hier die Selbstbeschreibung von "Smart" (smart-eg.de):

Smart – die Genossenschaft

Die SMartDe eG ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das auf Solidarität und den Prinzipien der Sozialwirtschaft beruht.

Die Genossenschaft folgt dem Prinzip der Shared Company, indem sich alle Mitglieder die Kosten für das gemeinschaftliche Unternehmen durch die Verwaltung der administrativen und wirtschaftlichen Leistungen innerhalb der Genossenschaft teilen.

Innerhalb von Smart können Mitglieder ihre berufliche Tätigkeit abwickeln. Smart ist für die Mitglieder Arbeitgeber und bietet den bestmöglichen administrativen, sozialen und rechtlichen Schutz. Die angestellten Mitglieder erhalten Zugang zu administrativen Dienstleistungen (Rechnungsstellung, Mahnwesen, Budgetverwaltung), Beratung und BegleitungVersicherungsleistungen (Haftpflichtversicherung und eine Zahlungsgarantie bei Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen) sowie Zugang zu einem umfassenden Sozialversicherungsschutz im Rahmen einer Anstellung bei der Genossenschaft.

Mit Smart profitierst Du von der sozialen Absicherung einer Anstellung.

Mitglied bei Smart zu werden bedeutet auch, einer Gemeinschaft von mehr als 100.000 Mitgliedern in acht europäischen Ländern beizutreten: Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweden und den Niederlanden.

Für wen?

Smart ist eine Genossenschaft für Personen, die eigene Dienstleistungen anbieten, für deren Ausübung keine Zulassung erforderlich ist (der Verkauf von Waren ist derzeit noch nicht möglich).

Du hast schon regelmäßige Aufträge und suchst Unterstützung bei administrativen Aspekten?
Mit Smart als Arbeitgeber kannst Du schwankende Einnahmen verstetigen: am Ende jeden Monats bekommst Du basierend auf Deinen von Dir eingeworbenen Aufträgen ein regelmäßiges, gemitteltes Gehalt sowie Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung; Lohnsteuer wird abgeführt, und Du zahlst auch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Deine Aufträge decken also alle Lohnnebenkosten ab.

Du willst einen Auftrag wahrnehmen, hast aber keine Steuernummer?
Wenn Du nur nebenher unregelmäßig tätig sein willst, musst Du keine eigene Steuernummer beantragen, wenn die Genossenschaft als Dein Arbeitgeber die Rechnungen in Deinem Namen stellt. Deine Einnahmen kannst Du dann im Rahmen einer Anstellung ausgezahlt bekommen (auch über einen Mini-Job).

Du hast ein Projekt mit anderen Leuten vor?
Die Rechtsform der Genossenschaft kann auch für Projekte mit mehreren beteiligten Personen genutzt werden. Schreibt uns eine E-Mail an info (at) smart-de.org, wenn Ihr dazu Fragen habt.

Häufig gestellte Fragen

Services & Kosten

Abwicklung von Aufträgen

Smart überprüft jeden eingehenden Auftrag auf bestimmte Merkmale: Mindestlohn, Vertrauenswürdigkeit des Kunden und ob die Leistung von Smart in Rechnung gestellt werden darf. Die Genossenschaft ist Rechnungsstellerin und Empfängerin der Zahlung.

Anstellung über die Genossenschaft

Mitglieder der Genossenschaft sind – basierend auf ihren durchschnittlichen Einnahmen – bei der Genossenschaft angestellt. Dabei werden von den Aufträgen alle Lohnnebenkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) gedeckt: alle Sozialabgaben (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Lohnsteuer werden von der Genossenschaft einbehalten und abgeführt. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden.

Genaue Voraussetzungen und Kosten

Häufig gestellte Fragen

Mitglied werden

1. Komm zu einer unserer Info-Sessions. Derzeit finden alle Info-Sessions online als Live-Stream statt. Auf der Info-Session werden die Grundzüge der Services von Smart vorgestellt. Du kannst an der Info-Session nicht teilnehmen? Kontaktiere uns via E-Mail: info (at) smart-de.org.

2. Mache nach der Info-Session einen persönlichen Beratungstermin aus und werde Mitglied durch den Erwerb mindestens eines Genossenschaftsanteils.

Für Kund*innen

Was bedeutet es, ein Smart-Auftragsformular und eine Rechnung von Smart zu erhalten?

Für Sie als Auftraggeber*in ändert sich wenig. Die Details zu dem Auftrag verhandeln Sie direkt mit der ausführenden Person. Nachdem Sie den Auftrag über das Smart-Auftragsformular mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, erhalten Sie eine Rechnung nicht mehr von der beauftragten Person, sondern von der Genossenschaft. Auf der Rechnung ist der Name des Mitglieds vermerkt und es können auch zusätzliche Informationen, die Sie für Ihre Buchhaltung benötigen, hinzugefügt werden. Diese zusätzlichen Informationen müssen in dem Smart-Auftragsformular vermerkt werden.

Rechnungen von der Genossenschaft werden nach dem deutschen UStG gestellt. Das Zahlungsziel ist 14 Tage.

Wenn Mitglieder Aufträge über Smart abwickeln, sind sie bei Smart angestellt. Dadurch haben sie eine bessere wirtschaftliche und soziale Absicherung und sind an Weisungen der Genossenschaft gebunden.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der SMartDe eG lautet: DE302421357.

Smart ist ein vollwertiger Geschäftspartner mit der Rechtsform eingetragene Genossenschaft. Die Genossenschaft wird vom Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e. V. geprüft.

Bei weiteren Fragen können Sie uns immer gerne via info@smart-de.org kontaktieren.

Genaue Voraussetzungen und Kosten

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Anstellung bei der Genossenschaft?

  • Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland.
  • Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Anstellung) erlaubt („Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“).
  • Für Personen, die bislang nicht in Deutschland gesetzlich versichert waren: Mindestvertragslaufzeit vier Monate
  • Um im Rahmen einer Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen. Deine Aufträge müssen pro Monat im Schnitt mindestens 600 € netto betragen.
  • Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
  • Die Aufträge müssen persönlich durchgeführt werden.
  • Die Aufträge dürfen keiner Weisungsgebundenheit der Auftraggeber*innen und keiner Eingliederung in das Unternehmen der Auftraggeber*innen unterliegen.
  • Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der Genossenschaft, Aufträge zu akquirieren und diese korrekt durchzuführen.

Was sind die Kosten?

Für die Mitgliedschaft muss die Beitrittserklärung unterzeichnet werden und mindestens ein Genossenschaftsanteil für 50 € erworben werden. Als Mitglied bist Du Miteigentümer*in der Genossenschaft.

Von jedem Auftrag, der über die Genossenschaft abgewickelt wird, wird die Smart-Gebühr von derzeit 7 % (ab 2022: 9 %) der Netto-Summe des Rechnungsbetrags einbehalten. Als Mitglied von Smart bist Du Teil eines Gemeinschaftsunternehmens, welches sich die Kosten für die Verwaltung teilt. Die Smart-Gebühr ist also keine Service-Gebühr, die steuerlich abgesetzt werden kann, sondern ein Beitrag für das Funktionieren der Genossenschaft. Die Einnahmen aus der Smart-Gebühr fließen zurück in die Serviceleistungen der Genossenschaft, deren Weiterentwicklung sowie für den Ausgleich von Zahlungsausfällen. Wenn Dein Projekt nicht über Smart abgewickelt wird, fallen auch keine Kosten für Dich an.

Bei einer Anstellung müssen die Lohnnebenkosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) über Deine Aufträge gedeckt werden.

Die Lohnnebenkosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Sozialabgaben: Gesetzliche Krankenversicherung (insgesamt 14,6 % plus Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (insgesamt 3,05 – 3,4 %), Rentenversicherung (insgesamt 18,6 %), Arbeitslosenversicherung (insgesamt 2,4 %), zusätzliche Arbeitgeber-Kosten (variabel)
  • Lohnsteuer: progressiv je nach Einkommen

Februar 23, 2022

„Die KSK ist ein Segen für mich. Ich bin über sie mit einem sehr kleinen Anteil krankenversichert und sie bedeutet auch, einen gewissen Status zu haben.“(peripherie.space/interviewangelika)

Was ist die Künstlersozialkasse? Und welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft für Künstler*innen?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler*innen und Publizisten*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen. Es gilt also ein besonderer Schutz und Unterstützung für diese Berufsgruppen, da sie als klassische Selbständige sonst die vollen Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen müssten.

"Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler*innen und Publizist*innen, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt."

kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/die-kuenstlersozialkasse

Die KSK ist keine Kranken-, Renten- oder Pflegekasse, sondern eine Zwischeninstanz, die die Beitragsabführung für ihre Mitglieder koordiniert. Die versicherte Person kann die eigene Krankenversicherung und gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung frei wählen. Die KSK berechnet für ihre Mitglieder die Beitragsanteile, zieht sie ein und leitet dann die vollen Beiträge an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.

Künstler*innen und Publizist*innen zahlen nur 50% der Sozialbeiträge | die weiteren 50 % werden aufgestockt

Als Zwischeninstanz koordiniert die KSK nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern stockt die eingezahlten Beiträge der Künstler*in / Publizist*in auf um 50 % des Beitrags (wie klassisch in einem Arbeitsnehmer*innenverhältnis). Dieses Geld stammt aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten.

Deshalb sind Verwertende künstlerischer Werke (Institutionen, die z.B. publizistische Arbeiten beauftragen) verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag einzukalkulieren und diese zum Ende des Jahres an die KSK abzuführen (2022: 4,2%).

Wie kann ich in die KSK aufgenommen werden?

Die KSK prüft, ob eine antragstellende Person als selbständige Künstler*in (in den Bereichen Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst einschließlich Design) oder als Publizist*in die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach dem KSVG erfüllt. Anhand dieses Fragebogens (+ eingereichte Unterlagen) wird die Versicherungsmöglichkeit entschieden. Es geht darum, zu prüfen, ob die Person eine erwerbsmäßig selbständige Tätigkeit im künstlerischen Bereich ausübt. Dafür müssen berufliche Qualifikation und Tätigkeit durch Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Arbeitsproben, Verträge und Abrechnungen belegt werden. Es dauert ggf. einige Monate, bis die KSK über den Antrag entschieden hat. In dieser Zeit muss die Krankenversicherung vollständig bezahlt werden. Zu viel bezahlte Beiträge erhält man aber im Nachhinein zurück.

Diese Liste gibt einen Einblick in durch die KSK anerkannte Tätigkeitsfelder im künstlerischen und publizistischen Bereich. Kurator*innen werden hier beispielsweise nicht genannt, und auch Kunstvermittler*innen sucht man vergebens. Diese Berufsgruppen haben sich seit Gründung der KSK in den 80er Jahren ausdifferenziert und es wäre zu wünschen, für die aktuelle berufliche Vielfalt des Feldes eine passende Auswahl der einzubeziehenden Berufsgruppen zu treffen.

Welchen Beitrag zahle ich monatlich?

Welchen Monatsbeitrag ein Mitglied an die KSK zahlt, hängt von der Höhe des Arbeitseinkommens ab. Das jährliche Einkommen muss mindestens 3900 Euro (monatlich 325 Euro) aus selbständigen Aufträgen im künstlerischen Bereich betragen (außer als Berufsanfänger*innen, hier entfällt diese Mindestgrenze).
Wichtig !! : Das Jahreseinkommen (Gewinn) wird durch die Künstler*in selbst geschätzt. Anhand dieser Summe wird der monatliche Beitrag berechnet! Sollte sich innerhalb des Jahres etwas an dem voraussichtlichen Gewinn ändern, da sich die Auftragslage unvorhergesehen verändert, kann dies korrigiert werden und ab diesem Zeitpunkt sind dementsprechend geändert Beiträge zu zahlen (nicht rückwirkend!!)

Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs. 3 EStG).

Februar 22, 2022

Tools und Checklisten: Buchhaltung für Freischaffende Künstler*innen

Das NRW Landesbüro für Darstellende Künste hat im Jahr 2020 die Erstellung einer FAQ-Sammlung für freischaffende Künstler*innen beauftragt, die unternehmerische Grundlagen für die Selbständigkeit in diesem Feld übersichtlich und mit praktischen Fragen thematisiert.
Dabei stellt die Autorin auch Excel-Tools und Checklisten für Ordnerstrukturen zur Selbstorganisation zur Verfügung.

Download der gesamten Publikation "Selbstständig in den Freien Darstellenden Künsten - FAQs"

Zur Autorin: Alexa Jünkering führt als Betriebswirtschaftliche Beraterin, Coach, Dozentin und Lehrbeauftragte ein Beratungsbüro für Selbständigkeit, das Kulturschaffenden Unterstützung anbietet, um die unternehmerische Seite ihrer Tätigkeit zu professionalisieren.
Hier gehts zur Webseite: beratungsbuero-selbststaendigkeit.de.

Februar 22, 2022

DAS BÜNDNIS für gerechte Kunst- Kulturarbeit in Baden-Württemberg

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Akteur*innen und Institutionen, die vornehmlich in Baden-Württemberg ansässig sind. Als "offenes, unabhängiges und disziplinübergreifendes Bündnis für gerechte, diverse und inklusive Verhältnisse im Kunst- und Kulturbetrieb" geht es dem Bündnis darum, regional, überregional und auch transnational aktiv zu werden - da es gelte, einen systemischen Wandel zu unterstützen, der in diesem Feld dringend notwendig sei.

Einige Links zu Beiträgen des Bündnisses:

"Strukturwandel im Kulturbetrieb dringend gewünscht" Beitrag ab Seite 43

„Auch Kunst ist Arbeit. Da wird eine Leistung erbracht und die muss vergütet werden.“ Lisa Bergmann, Künstlerin: www.swr.de/swr2/kunst-und-ausstellung/lisa-bergmann-kuenstlerin-karlsruhe-100.html

Die Webseite der Initiative: dasbuendnis.net

Februar 21, 2022

Wissen, Praxis, Beratung zur Künstlerischen Selbständigkeit: KUBUZZ.de

Künstlerisch selbständig tätig zu sein bedeutet nicht nur, künstlerisch zu arbeiten, sondern ebenso die eigenverantwortliche Koordination und Verwaltung der Rechte und Pflichten einer Freiberufler*in.

Dazu gehört neben der buchhalterischen Ordnung, die im nächsten Jahr in eine entsprechende Steuererklärung münden muss, auch die Selbstpräsentation durch Öffentlichkeitsarbeit (Webseite, VIsitenkarten, etc.) oder auch die Absicherung durch notwendige Berufsversicherungen.
Bis zum 31.12.22 (bedingt durch Projektmittel) unterstützt das Projektbüro KUBUZZ mit Wissen, Praxis und Beratungsangeboten bei den notwendigen Grundlagen.

Hier geht es zu den aktuellen Veranstaltungsangeboten von KUBUZZ


Über KUBUZZ:

"Kubuzz ist ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.

In kostenfreien Workshops, Coachings und via E-Learning können Künstler*innen und Kulturschaffende ihre Kompetenzen insbesondere in den Bereichen Management, Marketing und Finanzen ausbauen. Hierfür werden neue, passgenau auf die Bedarfe und Wünsche der Zielgruppe zugeschnittene Formate entwickelt und mit Weiterbildungsangeboten zahlreicher anderer Partnerinstitutionen verknüpft. Darüber hinaus bietet das Programm Möglichkeiten zum Austausch an.

Ziel ist es, die Kunst- und Kulturschaffenden in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und ihre soziale und finanzielle Lage zu verbessern. Außerdem dient das Projekt als Plattform zur Vernetzung und zum Austausch zwischen den Teilnehmenden."

Februar 21, 2022

Veranstaltung am 25.2.22: LATE TO THE GAME – Digitale Fachkonferenz des Modellprojekts FAIRSTAGE

Ankündigungstext:

Weitere Information auf der Webseite von "diversity arts and culture"

Die Veranstaltung stellt konkrete Beispiele für Maßnahmen aus der Praxis vor, deren Übertragung auf institutionell geförderte Bühnen in Berlin möglich ist. Expert*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und Strukturen geben Impulse und Anregungen, wie kulturpolitische Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können und welche Herausforderungen die Praxis im Spielstättenbetrieb mit sich bringt: Welche Ideen für faires und diskriminierungskritisches Arbeiten konnten in Organisationen bislang konkret entwickelt und realisiert werden? Wie können Erkenntnisse hieraus für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen des Maßnahmenkatalogs nutzbar gemacht werden? Welche Entwicklungen gab es in den kulturpolitischen Handlungsfeldern, die FAIRSTAGE als Stellschrauben für Veränderungen identifiziert hat?

Programm

10:00 Uhr | Begrüßung – Einführung in den Tag
Tagesmoderation: Julia Schell

10:10 Uhr | Was ist FAIRSTAGE?
Mit dem Team von FAIRSTAGE
Worum genau geht es in diesem Modellprojekt? Was sind die Ziele von FAIRSTAGE und welche Pläne gibt es? Die erste Projektphase hatte zum Ziel, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln — wie liefen die Beteiligungsformate ab und welche Inhalte stehen im Katalog? Wie wird es jetzt weiter gehen?

10:30 Uhr | Nach dem Status quo: Gesprächsrunde über kollektive Leitungen und Mitbestimmungsmodelle
Mit Michelle Akanji (Gessnerallee), Sophie Kara-Ebner (Staatstheater Mannheim), Sasha Davydova (Berliner Ringtheater), Christina Schulz (Theater an der Parkaue), Martin Butzke (Freier Schauspieler)
Moderation: Tran Thu Trang
Das Panel befasst sich mit Beispielen aus der Praxis zu Transformationsprozessen an Spielstätten: Wie wurden konkret bestimmte Versuche für diskriminierungskritische und gute Arbeitsbedingungen in Strukturen erprobt? Was lief gut, wo gibt es Herausforderungen? Was können institutionell geförderte Sprechtheater für ihre praktische Arbeit mitnehmen?

11:30 Uhr | Pause

12:00 Uhr | Good Practice aus der Nachbarschaft: Impulsvorträge für Handlungsansätze außerhalb von Kulturinstitutionen
Mit Lena Prabha Nising (Co-Leitung des Projektfonds Urbane Praxis), Charlotte Koppenhöfer (Organisationsentwicklerin) und weitere
Wir laden Expert*innen aus verschiedenen Bereichen ein, um ihre Ideen und Vorschläge aus unterschiedlichen Disziplinen vorzutragen. Sie vermitteln Wissen über Themen wie diversitätssensible Einstellungsverfahren, „Neues“ Arbeiten und Organisationsentwicklung.

13:30 Uhr | Pause

14:00 Uhr | Kulturpolitische Stunde: Diskussion über Handlungsfelder für die Berliner Kulturpolitik
Akteur*innen aus Kulturpolitik und Interessenvertretungen sprechen in diesem Panel über politische Vorhaben und konkrete Handlungsfelder des Maßnahmenkatalogs: Im aktuellen Koalitionsvertrag werden konkrete Ziele wie beispielsweise transparente Verfahren zur Berufung und Begleitung von Leitungspositionen, die Überarbeitung der Konzeptförderung für freie Spielstätten oder eine diskriminierungssensible und diversitätsorientierte Entwicklung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa benannt. Wie sollen diese nun umgesetzt werden? Welche Schritte stehen darüber hinaus an?

15:00 Uhr | Verabschiedung

Das Modellprojekt FAIRSTAGE ist eine gemeinsame Initiative von Diversity Arts Culture, ensemble-netzwerk und LAFT Berlin, gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Anmeldung bis zum 24.02.2022 per E-Mail an info@fairstage.berlin. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Namen und ggf. Ihre Institution sowie Bedarfe bezüglich der Barrierefreiheit bei der Veranstaltung mit.

Februar 21, 2022

21.2.22 | Deutscher Kulturrat positioniert sich zum Entwurf der „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“


www.kulturrat.de/positionen/stellungnahme-leitlinien-eu-wettbewerbsrecht-soloselbstaendige

Ein großer Teil der Kulturschaffenden sind als Solo-Selbständige tätig. Künstler*innen gehören gemeinsam mit Kulturwissenschaftler*innen, Kulturvermittler*innen und Journalist*innen zu dem Kreis der freiberuflich Tätigen, die meist urheberrelevante Werke schaffen und zudem über die Künstlersozialkasse versichert werden können. Der Kulturrat konstatiert, dass sich neben einzelnen Solo-Selbständigen, die sich aufgrund ihrer bereits bestehenden öffentlichen Wahrnehmung oder des Alleinstellungsmerkmals ihrer Leistungen in einer "starken Verhandlungsposition" befinden würden, in diesem Markt die meisten Solo-Selbständige in einer "schwachen Verhandlungsposition" befinden.

Es gehe darum, "das Einkommensniveau von Solo-Selbständigen im Kultur- und Medienbereich zu erhöhen und deren soziale Absicherung zu verbessern" und dass dies "nur im Zusammenwirken von Gesetzgeber, Verbänden und Gewerkschaften der Solo-Selbständigen sowie der Auftraggeber" erreicht werden könne.

Der Deutsche Kulturrat, als Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht in dem Entwurf der EU-Kommission der „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ eine Initiative für die Stärkung der Rechte Solo-Selbständiger. Der Deutsche Kulturrat hatte sich bereits am 28.05.2021 im Grundsatz positiv zu diesem Vorhaben in der Konsultation zur Initiative der Generaldirektion Wettbewerb „Collective bargainining agreements for self-employed – assessing the scope application of EU competition rules“ positioniert.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme

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